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Presseschau vom 2. Juli bis zum 9. Juli

Publié par MDURAN02 le 09/10/2008

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von Christophe Lehousse, Journalist

Heftige Debatte über die Zukunft der Atomkraft in Deutschland

Ist es für Deutschland noch sinnvoll, angesichts der aktuellen schwindelerregenden Öl- und Gaspreise auf die Produktion von Atomenergie demnächst gänzlich zu verzichten? Dies ist die Frage, die sich in der vergangenen Woche das ganze Land gestellt hat. Tatsächlich steht in Deutschland der Entschluss zum Atomausstieg schon seit den Zeiten der Rot-Grünen Koalition fest: Damals, am Anfang des 21. Jahrhunderts, hatte die Schröder-Regierung beschlossen, nach dem Ende der Laufzeit der schon existierenden Kernkraftwerke keine neuen mehr zu bauen. An diese Entscheidung hält sich bisher auch die heutige Regierung. Nur gibt es erhebliche Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden Regierungsparteien: So ist die Mehrheit der CDU-Mitglieder doch für die weitere Nutzung der Atomkraft, während ein Großteil der SPD - von den Grünen unterstützt - auf dem Atomausstieg beharrt.

In diesem Kontext hat ein Interview, das der SPD-Vordenker Erhard Eppler in dieser Woche dem Spiegel gegeben hat, der ganzen Debatte einen neuen Schwung gegeben. Darin schlug Eppler nämlich einen Atom-Kompromiss vor, den die SPD ihrem Koalitionspartner anbieten könnte: Wenn die SPD bereit ist, einige Atommeiler länger laufen zu lassen, dann schreiben wir gemeinsam [das heißt die SPD und die CDU] in die Verfassung, Atomkraftwerke werden nicht mehr gebaut, sagte Eppler im Spiegel. Tatsächlich sieht der SPD-Mann in diesem Vorschlag ein Mittel, die Atomenergie nicht nur in Deutschland sondern auch weltweit auslaufen zu lassen, es sei denn, die Zeit, während der die Atommeiler noch aktiv sind, wird ausgenützt, um alternative Energien auszubauen.

Der Vorschlag Epplers kam aber weder bei der CDU, noch bei seiner Partei, der SPD gut an. Dort sprachen sich zwar manche bedeutende Mitglieder wie der ehemalige Wirtschaftsminister (und jetziges Mitglied des Aufsichtrats des Energiekonzerns RWE) Wolfgang Clement für eine derartige Betriebsverlängerung der Atommeiler aus, aber im Großen und Ganzen wies man den Vorstoß Epplers zurück. So sagte der Sprecher des Umweltministers Sigmar Gabriel (SPD), Michael Schroeren, der Berliner Zeitung ganz einfach: Es gibt keine neuen Argumente für die Atomenergie und bestätigte, dass die Regierung auf Kurs Atomausstieg bleiben werde.

Auf Seiten der CDU wollte man ebenso wenig vom Vorschlag Epplers hören, und das obwohl die Union tatsächlich für eine längere Laufzeit der Atommeiler plädiert. Dies kann man dadurch erklären, dass die CDU keineswegs einen Kompromiss anstrebt, sondern den ganzen Sieg davontragen will, wie es zum Beispiel die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union für Bildung, Forschung, Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Katherina Reiche (CDU) erkennen lässt. Niemand muss das Grundgesetz bemühen, um zu sehen, dass wir in eine Energielücke hineinlaufen: Die Kernkraft ist mittelfristig unverzichtbar, sagte sie der Passauer Neuen Presse. Außerdem behauptete sie, die SPD gefährde mit ihrem Festhalten am Atomausstieg die Versorgungssicherheit und sei daher mitverantwortlich an den steigenden Energiepreisen.

Genau diese Rhetorik ist es, die die FAZ in einem Kommentar analysiert, der die verschiedenen Reaktionen der Parteien zum Thema Energiepolitik unter die Lupe nimmt. Gestern war Energie ein Ökologiethema, heute wird es zur sozialen Frage, heißt es in dieser Analyse. Für die SPD bildet sich eine gefährliche Gemengelage. Sie will sich als Anwalt der kleinen Leute profilieren und muss ihnen teuren Strom verkaufen. Die CDU dagegen spürt den Genossen Trend an ihrer Seite. Unionspolitiker wollen mit der Forderung nach längeren Laufzeiten für Atomkraftwerke in den Wahlkampf ziehen. Ziel der Union ist es in der Tat, durch ihre Unterstützung der Atomlösung als Verteidiger der Armen dazustehen. Dabei hat eine Studie eines Verbraucherschützers ergeben, dass ein Festhalten an der Atomkraft die monatliche Stromrechnung gerade mal um 50 Cent senken würde.

 

Gesetzesentwurf gegen gewerbliche Sterbehilfe: Der Bundesrat will nicht voreilig handeln

  Am Freitag, dem 4. Juli sollten die Bundesländer im Bundesrat über einen Antrag abstimmen, der zu einem Gesetzesentwurf gegen jegliche organisierte Sterbehilfe werden sollte. Dieser Antrag forderte vor allem, dass eine gewerbliche Beihilfe zum Selbstmord zu einem neuen Straftatbestand werde.

Dieser Vorschlag ist direkt mit dem sogenannten Robert-Kusch Vorfall zu verbinden, der sich am 28. Juni 2008 ereignet hat. An diesem Tag hat nämlich der ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch einer 79-jährigen alten Dame, die keine schweren Gesundheitsprobleme hatte, den Moment ihres Todes aber bestimmen wollte, zum Sterben verholfen. Zu disem Zweck het er ihr mit Hilfe eines Arztes die nötigen Medikamente - eine Giftmischung, die man schlucken muss - verschafft. Robert Kusch war dann auch bei ihrem Tod anwesend, hat diesen ausführlich gefilmt und für eine massive Mediatisierung seines Unetrnehmens gesorgt.

In Deutschland ist dieser Vorfall von vielen Politikern und Ärzten heftig kritisiert worden. Robert Kusch wurde vor allem mehrmals vorgeworfen, aus dem Tod ein Geschäft machen zu wollen. So nannte zum Beispiel Kurt Beck, der Vorsitzende der SPD und Ministerpräsident Nordrhein-Westfalens, Kuschs Vorgehen unsäglich oder noch einen empörenden Sachverhalt. Sein sächsischer Kollege im Bundesrat Geert Mackenroth (CDU) forderte: Wir müssen der Kommerzialisierung der Sterbehilfe entgegentreten.

So sollte es also am Freitag im Bundesrat zu einer Gesetzesinitiative kommen. Diese ist aber letztendlich verschoben worden. Der Grund dafür? Die Vertreter der Länder wollten anscheinend nicht voreilig, unter der Aufregung des Falles Kusch handeln. Es habe keinen Sinn, den Fall Robert Kusch mit einer strittigen Rechtsfrage zu vermischen, teilte Kurt Beck dem Spiegel-Online mit. Der Wille zu einem Gesetzesentwurf ist in der Ländekammer aber dennoch da: So stimmten 13 der 16 Bundesländer einem Entschließungsantrag zu, der die Forderung stellt, das gewerbliche Anbieten und Vertreiben von Mitteln zum Zweck der Selbsttötung strafbar zu machen. Eine Initiative, die jedoch auch auf Opposition in der zivilen Bevölkerung stößt: So meinte der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Edzard Schmidt-Jortzig, in der Berliner Zeitung, diese Entscheidung gehe ihm entschieden zu weit. Man kann ein so sensibles Thema nicht mit dem Strafrecht angehen", argumentierte dieser.

Neues Eherecht ab 2009: Heiraten bald ohne Standesamt erlaubt

  Ab dem 1. Januar 2009 dürfen in Deutschland Paare kirchlich heiraten, ohne zuvor beim Standesamt eine zivilrechtliche Ehe geschlossen zu haben. Dies entspringt dem neuen Personenstandsgesetz, das Bundestag und Bundesrat 2007 ohne größeres Aufsehen verabschiedet haben.

Damit geht eine eher altbewährte Regelung zu Ende: Seit der Einführung der Zivilehe in Deutschland 1875 konnte eine Ehe in der Kirche nur dann eingegangen werden, wenn die Hochzeit zuvor schon vor der staatlichen Instanz stattgefunden hatte. Im Laufe der Geschichte sind sogar Geistliche vom Staat bestraft worden, weil sie dieses Gesetz nicht beachtet hatten. Zwar ist das schon seit langem nicht mehr der Fall, aber es bestand bisher immer noch die Notwendigkeit, eine staatliche Ehe vor einer eventuellen kirchlichen Trauung einzugehen.

Auf diese Abkoppelung der kirchlichen Ehe von der staatlichen haben die deutschen Kirchen eher zurückhaltend reagiert. So meinte Hermann Barth, Präsident des Kirchenamts der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) im Spiegel-Online, das Nebeneinander von kirchlicher Hochzeit und staatlicher Trauung sei eine in Jahrhunderten bewährte Praxis - daran ändert sich nichts. Auch die Sprecherin der Deutschen Bischofskonferenz der Katholiken Stefanie Uphues zeigte sich von dieser Neuregelung etwas erstaunt: Die enge Verbindung von kirchlicher und staatlicher Trauung habe sich als sinnvoll erwiesen.

Noch skeptischer zeigen sich manche Familienrechtler wie der Regensburger Familienrechtsprofessor Dieter Schwab. Seinen Aussagen im Spiegel-Online zufolge besteht die Gefahr, dass sich manche Paare, die nur religiös heiraten wollen, des Verlustes mancher Vorteile, die mit der zivilen Ehe einhergehen, nicht recht bewusst sein könnten. Denn schließlich würden sie auf diese Weise das Erbrecht oder den Steuerfreibetrag verpassen. Im Vergleich zu einer feurigen Liebe sicherlich triviale Motive... die aber trotzdem zwei Leben verschönern können.

Pour citer cette ressource :

Presseschau vom 2. Juli bis zum 9. Juli, La Clé des Langues [en ligne], Lyon, ENS de LYON/DGESCO (ISSN 2107-7029), octobre 2008. Consulté le 21/11/2024. URL: https://cle.ens-lyon.fr/allemand/revue-de-presse/presseschau-vom-2-juli-bis-zum-9-juli