Presseschau vom 19. März bis zum 26. März
- Der deutsche Sportbund schließt ebenfalls einen Boykott der olympischen Spiele aus
- Das Bundesverfassungsgericht schränkt Teile des Gesetzes zur Datenspeicherung ein
- Berlin erhält demnächst ein Dokumentationszentrum zum Gedenken der Kriegsvertriebenen
Der deutsche Sportbund schließt ebenfalls einen Boykott der olympischen Spiele aus Für den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) kommt ein Boykott bei den nächsten Sommerspielen in Peking keineswegs in Frage. Dies haben DOSB-Präsident Thomas Bach und Generaldirektor Michael Vesper am Ostermontag in einer Pressemitteilung verkündet. Beide Sprecher haben aber auch betont, dass eine solche Entscheidung unter keinen Umständen einer Billigung der politischen Verhältnisse, die derzeit in China herrschen, gleichkomme. Tatsächlich sei dem DOSB bewusst, dass die Menschenrechtssituation in China trotz feststellbarer Verbesserungen in den letzten Jahren nach wie vor nicht zufriedenstellend ist, hieß es seitens der DOSB-Vertreter während dieser Pressekonferenz. Zudem beriefen sich diese erneut auf das Prinzip des mündigen Athleten, das einem Teilnehmer der olympischen Spiele jegliche Meinungsäußerung vor, während und nach den Spielen erlaubt, sofern er dabei nicht gegen die Regeln der Olympischen Charta verstößt.
Ein Gipfel der Absurdität und der Heuchlerei, wenn man bedenkt, dass diese Charta jegliche Verbreitung einer kommerziellen oder politischen Botschaft untersagt und den Athleten, die diese Regeln missachten, ganz einfach mit einer Disqualifizierung droht. Der Gerechtigkeit halber muss hier aber auch betont werden, dass das Internationale Olympische Komitee (IOC), wie auch alle Landeseinheiten - von ein paar Einzelfällen wie den skandinavischen Delegationen abgesehen, die ihre Athleten zu deutlichen Stellungnahmen ermuntern - die gleiche Meinung teilen.
Am selben Tag, an dem der DOSB sich derart rechtfertigte, versuchten Menschenrechtsaktivisten und Mitglieder der Organisation Reporters sans Frontières das Entzünden der olympischen Fackel auf dem Gelände der antiken Spiele von Olympia zu stören. Ihr Ziel war dabei nicht unbedingt zum Boykott aufzurufen, sondern lediglich auf die Lage, die derzeit in der seit 1951 von China annektierten Provinz Tibet herrscht, aufmerksam zu machen. So verkündete der Sprecher der Organisation Studenten für ein freies Tibet, Tenzin Dorjee, in einem Aufruf an das Internationale Olympische Komitee, dass die chinesische Regierung Blut an ihren Händen hat.
Tatsächlich hat das brutale Eingreifen chinesischer Truppen nach den Aktivitäten der Unabhängigkeitsbewegungen, die in dieser Region am 10. März begonnen haben, schon zahlreiche Opfer unter den Demonstranten gekostet. Die tibetische Exil-Regierung spricht ihrerseits von 100 Toten. Gestern wurde auch bekannt gegeben, dass ein chinesisches Gericht Yang Chunlin, einen Bürgerrechtler, zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt hat, weil er sich in einem offenen Brief für die Verwirklichung von Menschenrechten eingesetzt hat.
Das Bundesverfassungsgericht schränkt Teile des Gesetzes zur Datenspeicherung einDas Gesetz, das in Sachen Datenspeicherung zum Schutz der Inneren Sicherheit kürzlich verabschiedet worden ist, ist in mehr als nur in einer Hinsicht verfassungswidrig. So hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe letzte Woche entschieden. Zwar bedeutet das nicht das Ende der Datenspeicherung für Telekommunikationsunternehmen, zur der sie eben dieses Gesetz verpflichtet, dennoch schränkt diese Entscheidung manche Maßnahmen erheblich ein.
So sind schon einmal Teile dieses Gesetzes, das generell von Telekommunikationsunternehmen eine sechs Monate lange Speicherung von manchen Informationen, wie die Adressaten von Telefongesprächen oder von Mailaustauschen abverlangte, für ungültig erklärt worden. Zum Beispiel dürfen im Falle einer nicht allzu schweren Straftat gespeicherte Telefondaten vorerst nicht von den Telefonfirmen an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden. Anscheinend also ein Sieg für die Opposition und für die Verteidiger der Privatsphäre.
Im Spiegel online konnte man aber auch Reaktionen mancher Befürworter des Gesetzes lesen, die die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als einen Sieg für ihr Lager werteten. So SPD-Innenexperte Wiefelspütz, der betonte: "Im Kern hat das Gesetz aber Bestand. Das Speichern ist nicht außer Kraft gesetzt." Die Kläger sahen aber diese Entscheidung als einen Etappensieg, der demnächst zur endgültigen Außerkraftsetzung aller Vorkehrungen des Gesetzes führen soll.
Berlin erhält demnächst ein Dokumentationszentrum zum Gedenken der KriegsvertriebenenEndlich ist es soweit: nach langen Beratungen mit der polnischen Regierung kann Deutschland den künftigen Bau in Berlin eines Dokumentationszentrums für vertriebene Bevölkerungen verkünden. Ziel dieser Stiftung soll es vor allem sein, den Millionen Menschen, die nach Ende des Zweiten Weltkrieges aus ihren Wohngebieten vertrieben wurden, ein sichtbares Denkmal zu setzen, wie Bernd Neumann, Minister für Kultur und Medien, am Ostermontag erklärte.
Unter den Bevölkerungen, denen das künftige Gebäude nahe dem Potsdamer Platz gedenken soll, befinden sich unter anderem 12 bis 14 Millionen Deutsche, die nach dem zweiten Weltkrieg die östlich des ehemaligen Reiches gelegenen Gebiete verlassen mussten. Sie sind aber nicht die einzigen, die von diesem Problem betroffen waren. So hat die polnische Regierung sich sehr stark dafür eingesetzt, dass die etwa 1,5 Millionen Polen, die 1939 nach der Annektierung von Ost-Polen durch Russland nach Westen fliehen mussten, nicht in Vergessenheit gerieten.
Pour citer cette ressource :
Presseschau vom 19. März bis zum 26. März, La Clé des Langues [en ligne], Lyon, ENS de LYON/DGESCO (ISSN 2107-7029), septembre 2008. Consulté le 27/12/2024. URL: https://cle.ens-lyon.fr/allemand/revue-de-presse/presseschau-vom-19-marz-bis-zum-26-marz